Der Zustand der Fischbestände im
Nordostatlantik entwickelt sich positiv. Dennoch sind weiterhin knapp 40
Prozent überfischt, informiert die Europäische Kommission in einer
Mitteilung über die Fangmöglichkeiten im kommenden Jahr. Im Jahr 2012
lag der Anteil noch bei 47 Prozent und in 2011 bei 63 Prozent. Ist ein
Fischbestand "überfischt", übertrifft die Fangmenge definitionsgemäß den
Wert, der den maximalen Dauerertrag garantiert. Für weitere elf
Bestände wird empfohlen, die Fänge auf das niedrigste Niveau zu senken.
Dazu gehören Kabeljau und Seezunge in der Irischen See, Hering in der
Keltischen See, Garnelen in der nördlichen Nordsee und Wittling westlich
von Schottland.
Ein positives Beispiel ist der Ostsee-Dorsch, dessen östlicher Bestand
sich mehr als verdreifacht hat. Auch beim Nordseekabeljau ist eine
erfreuliche Entwicklung zu beobachten, erklärt das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Der Fisch der
Gattung Gadus morhua wird übrigens in der Ostsee Dorsch genannt
und in der Nordsee Kabeljau. Es handelt sich aber dabei um dieselbe
Art. Seit 2006 nimmt der Bestand langsam zu und liegt seit Anfang 2013
mit 72.000 Tonnen erstmals seit 1996 wieder oberhalb der Grenze, ab der
eine rasche Erholung möglich ist.
Der Schollenbestand der Nordsee hat Anfang 2013 mit 663.000 Tonnen den
höchsten Wert seit fünf Jahrzehnten erreicht. Sorgen bereiten dagegen
Seelachs und Hering in der westlichen Ostsee, die nur wenig Nachwuchs
produzieren konnten. Wissenschaftler führen die negative
Bestandsentwicklung vor allem auf ungünstige Umweltbedingungen zurück.
Die Europäische Kommission wird für 2013 die Fangquoten der
Mitgliedstaaten kürzen, die im vergangenen Jahr mehr Fisch gefangen
haben als erlaubt. Das langfristige Ziel ist eine nachhaltige Nutzung
gemeinsamer Fischereiressourcen. Die Überfischung ist im Vergleich zum
Vorjahr zurückgegangen und der positive Trend soll fortgesetzt werden,
erklärt EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki. Basis ist eine
konsequente Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Ab
2015 darf nur so viel Fisch gefangen werden, wie auch nachwachsen kann.
Bis zum Jahr 2020 sollen die Bestände ein Niveau erreichen, auf dem sie
langfristig stabil sind. Das Zurückwerfen von ungewollt gefangenem Fisch
ins Meer, das häufig zum Tod der Tiere führt, soll ab Januar 2015
weitestgehend verboten werden. Die Umweltorganisation WWF bemängelt
dagegen, dass Ausnahmen dieses Rückwurfverbot verwässern.
Denn mit Ausnahmegenehmigung ist es weiterhin erlaubt, bis zu fünf
Prozent der jährlichen Gesamtfangmenge über Bord zu werfen. Die Regeln
sollen für alle Schiffe unter europäischer Flagge gelten, auch wenn sie
außerhalb der EU-Gewässer fischen.
Heike Kreutz, www.aid.de
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/tacs/info/com_2013_319_de.pdf
www.was-wir-essen.de, Lebensmittel von A-Z, Lebensmittelkette Fisch
aid-Broschüre "Fisch und Fischerzeugnisse", Bestell-Nr. 1001, Peis: 5,00 Euro, http://www.aid-medienshop.de