Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten
spätestens bis zum 1. September 2013 von ihrer Gemeinde eine
Wahlbenachrichtigung. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, sind in
das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2013 alle Wahlberechtigten
eingetragen worden, die am 18. August 2013 – dem 35. Tag vor der Wahl –
bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf
den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die
Wahlberechtigten am 22. September 2013 ihre Stimme abgeben können.
Vom 2. bis einschließlich 6. September 2013 halten die
Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen
Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen
und Bürger, die bis zum 1. September 2013 keine Wahlbenachrichtigung
erhalten haben, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer
Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt