Dienstag, 11. Dezember 2012

Niedersachsen verringert die Anzahl von Vorschriften im Vollstreckungsrecht


Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 11. Dezember 2012, den „Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes" beschlossen. Dadurch werden bisher vier Verordnungen zu einer einzigen zusammen gefasst.


Mit der Novellierung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes war die Möglichkeit der Internetversteigerung erstmals ausdrücklich in das Landesvollstreckungsrecht aufgenommen worden. Diese ist eine moderne und wirtschaftliche Möglichkeit für die Vollstreckungsbehörden, Pfandgegenstände im Interesse der Gläubiger und ebenso im Interesse der Vollstreckungsschuldner kostengünstig und effektiv zu verwerten.

Die neuen Durchführungsbestimmungen stellen nunmehr einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versteigerung sicher.