Dienstag, 12. März 2013

Ehe auch für homosexuelle Paare

Die Landesregierung Niedersachsen hat heute (12. März 2013) beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts als Mitantragsteller im Bundesrat einzubringen. Niedersachsen wird sich damit dem Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg anschließen, der die Eheschließung auch von homosexuellen Paaren ermöglichen wird. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Änderung des § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dahingehend vor, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können.

„Ich halte es für ein zwingendes Gebot der Gleichbehandlung, Partnern gleichen Geschlechts die Eheschließung zu ermöglichen", sagte die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.

Die Landesregierung setzt sich mit der heute beschlossenen Mitantragstellung aktiv für die vollständige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare ein. Dies sieht auch der Koalitionsvertrag vor.