Die Landesregierung Niedersachsen hat heute (12. März 2013) beschlossen, den
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für
Personen gleichen Geschlechts als Mitantragsteller im Bundesrat
einzubringen. Niedersachsen wird sich damit dem Gesetzesantrag der
Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg anschließen, der die Eheschließung
auch von homosexuellen Paaren ermöglichen wird. Der Gesetzentwurf sieht
im Wesentlichen eine Änderung des § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
dahingehend vor, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe
eingehen können.
„Ich halte es für ein zwingendes Gebot der Gleichbehandlung, Partnern
gleichen Geschlechts die Eheschließung zu ermöglichen", sagte die
Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.
Die Landesregierung setzt sich mit der heute beschlossenen
Mitantragstellung aktiv für die vollständige rechtliche Gleichstellung
homosexueller Paare ein. Dies sieht auch der Koalitionsvertrag vor.