Freitag, 5. April 2013

Ewig online: Was beim digitalen Nachlass zu beachten ist


Viele der 800.000 Menschen, die in Deutschland jährlich sterben, hinterlassen E-Mail-Accounts, Onlinekonten und eigene Homepages. Die wenigsten Verträge enden automatisch mit dem Tod des Nutzers, die meisten gehen auf die Erben über. Diese müssen die digitale Erbschaft sichten, was sich häufig als schwierig erweist, schreibt die Zeitschrift Finanztest in ihrer April-Ausgabe.

Wenn der Erbe die Passwörter nicht kennt, kann er die Nutzerkonten nicht selbstständig einsehen und löschen. Rechtlich eindeutig geregelt ist die Situation noch nicht. Manche Anbieter erlauben unter strengen Voraussetzungen den Zugriff auf das elektronische Postfach, andere löschen nach einem offiziellen Nachweis wie der Sterbeurkunde alle Daten, also das Nutzerkonto und damit auch alle Inhalte wie E-Mails und Bilder.

Weil es so schwierig ist, den digitalen Nachlass zu sichten, gibt es inzwischen Dienstleister, die den Hinterbliebenen anbieten, diesen Teil der Erbschaft zu sortieren. 

Der Service kostet ab 139 Euro und setzt voraus, dass die Hinterbliebenen den Computer einsenden. Wer seinen Erben Arbeit und Kosten ersparen möchte, regelt den digitalen Nachlass am besten in einem Testament und hinterlegt die Zugangsdaten beim Notar. Eine Checkliste mit Tipps für den digitalen Nachlass für Nutzer und Erben findet sich ebenfalls in Finanztest.

Der ausführliche Artikel Digitaler Nachlass erscheint in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/digitaler-nachlass abrufbar.