Der Landkreis Kassel hat schneller als gefordert alle Waffendaten an das
neue nationale Waffenregister gemeldet. "Damit haben wir einen Monat
früher als gefordert unsere Daten übermittelt", freut sich Landrat Uwe
Schmidt. Die schnelle Meldung habe es ermöglicht, dass ab sofort in
Rücksprache mit dem zuständigen Bundesverwaltungsamt in Köln der
Echtbetrieb des nationalen Waffenregisters (NWR) im Kreis begonnen hat.
Offizieller Start des NWR ist 1. Januar 2013. Damit seien nun alle
19.985 im Landkreis gemeldeten Waffen und deren 5707 Besitzer im
nationalen Waffenregister gelistet.
Die Anzahl der angemeldeten
Waffen im Landkreis ist seit Jahren rückläufig. Waren es 2010 noch
23.789, so sank die Zahl 2011 auf 22.840 und aktuell auf 19.985. "Der
starke Rückgang vor allem in 2012 ist zum großen Teil auf die höheren
gesetzlichen Maßgaben für die Sicherung der Waffen durch neue
Waffenschränke zum Teil auch auf das hohe Alter mancher Besitzer
zurückzuführen", so Landrat Schmidt weiter. Die Rückgabe der Waffen
erfolge problemlos, da der Landkreis abgegebene Waffen über das
Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung der Hessischen Polizei
(PTLV) kostenlos entsorgen lässt.
Hintergrund:
Nach dem
Amoklauf in Winnenden 2009 brachte die damalige Bundesregierung das
Nationale Waffenregister auf den Weg. Bis zum 31.12.2012 müssen dem NWR
alle etwa sechs Millionen registrierten Waffen gemeldet sein.
Federführend beim Aufbau des Registers ist das Bundesverwaltungsamt in
Köln. Es vergibt auch die Zertifikate, die zur Nutzung des Registers
etwa durch Sicherheitsbehörden bevollmächtigen.
Bisher sind die
Waffen bei bundesweit 551 unterschiedlichen Dienststellen gemeldet, die
aber untereinander nicht vernetzt sind. Teilweise sind die relevanten
Daten bis jetzt auch nicht digital erfasst. Der Start des
Waffenregisters ist gleichzeitig die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die
den Mitgliedsstaaten vorschreibt, dass spätestens bis 31. Dezember 2014
ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes
Waffenregister eingeführt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten
werden muss